Ein Großteil der rechtlichen Beziehungen von Staat und Kirche bzw. Politik und Religion beruht
auf originärem Landesrecht (neben der Landesverfassung z.B. in den Bereichen des
Denkmalschutzes des Friedhofs- und Bestattungswesens des Krankenhauswesens von Hochschule
Schule und Kindertageseinrichtungen Schutz der Sonn- und Feiertage Rundfunk und Fernsehen)
oder auf der Grundlage bundesrechtlicher Rahmenregelungen auf landesrechtlichen
Spezialvorschriften (z.B. Kirchensteuer und Kirchenaustritt Meldewesen und Datenschutz).
Dennoch beziehen sich die einschlägigen Lehrbücher weitgehend auf eine bundesweite
Gesamtübersicht wobei landesrechtliche Besonderheiten im Regelfall lediglich exemplarisch in
den Blick genommen werden. An diesen Befund knüpft das neue Buch an: In Ergänzung zu der von
ihnen seit 2010 herausgegebenen ergänzbaren Rechtsquellensammlung Staat und Kirche in
Nordrhein-Westfalen legen die Herausgeber ein Studienbuch zum Verhältnis von Staat und Religion
in Nordrhein-Westfalen vor. Als Autorinnen und Autoren konnten einschlägig tätige Fachleute aus
der staatlichen Verwaltung aus den Kirchen und Religionsgemeinschaften sowie aus der
kirchlichen Wohlfahrtspflege gewonnen werden. Zielgruppe sind die Rechts- und Fachabteilungen
der (Erz-)Bischöflichen Generalvikariate und Landeskirchenämter sowie der übrigen
Religionsgemeinschaften und religiösen Verbände der Diözesan-Caritasverbände und der Diakonie
Rheinland-Westfalen-Lippe sowie der jeweiligen Ortsebenen kirchliche Stiftungen und sonstige
private kirchliche bzw. religiöse Rechtsträger der Landtag mit seinen Abgeordneten und seiner
Verwaltung die Staatskanzlei und die Fachministerien die Bezirksregierungen kirchliche und
staatliche Gerichte (insbesondere Verwaltungsgerichte das Oberverwaltungsgericht und der
Verfassungsgerichtshof NRW) die (Kirchen-)Rechtswissenschaft (insbesondere die entsprechenden
Institute und Lehrstühle an den sieben juristischen Fakultäten in NRW einschließlich der
Studierenden) sowie die entsprechenden Bibliotheken in allen Bereichen und nicht zuletzt
einschlägig tätige Rechtsanwaltskanzleien.