Biographische Dokumentation einer Spurensuche zur deutschen Emigration nach 1933 In der Zeit
des Nationalsozialismus wurde tausenden Emigranten die deutsche Staatsangehörigkeit aberkannt.
Dieses Staatsunrecht wird erstmals für eine Personengruppe dokumentiert. Quellen und
Forschungen zur Geschichte der Anwaltschaft im Dritten Reich die Entstehung des
Ausbürgerungsgesetzes vom 14. Juli 1933 und die Praxis der bürokratischen Verfolgung werden
einleitend behandelt. Darüber hinaus wird für die Hochschulen mit juristischen Fakultäten die
Folgestrafe der akademischen Ausbürgerung nachgewiesen. Betroffen von der Strafexpatriation
waren hunderte Anwälte unter ihnen ein halbes Dutzend Anwältinnen. 610 Kurzbiographien
erinnern an Koryphäen wie unbekannte Vertreter des Berufsstandes. Die Anwälte die der
deutschen Staatsangehörigkeit für verlustig erklärt wurden waren mit wenigen Ausnahmen Juden
stigmatisiert und verfolgt als jüdische Rechtsanwälte. Nur wenige der aus Beruf und Vaterland
vertriebenen Juristen kehrten aus dem Exil zurück. Zu ihnen zählen die nach 1933 ausgebürgerten
Anwälte Fritz Löwenthal Rudolf Katz und Friedrich Wilhelm Wagner. In den Parlamentarischen Rat
berufen stimmten sie am 8. Mai 1949 für die Annahme des Grundgesetzes. Während Löwenthal aus
der Politik ausschied amtierte Katz bis 1950 als Justizminister in Kiel. 1951 wurde er vom
Bundesrat zum Richter des neu gegründeten Bundesverfassungsgerichts gewählt. Wagner war seit
1949 Abgeordneter des Deutschen Bundestages. 1961 wechselte er von Bonn nach Karlsruhe und
folgte Katz als Richter des Zweiten Senats und Vizepräsident des Verfassungsorgans.