Zum WerkDieser umfassende Kommentar zum OWiG orientiert sich an den in der Praxis
entscheidungserheblichen Fragen und erörtert diese auf wissenschaftlichem Niveau in prägnanter
und leicht verständlicher Weise. Er bietet auch dort Lösungsvorschläge an wo
Gerichtsentscheidungen bisher noch nicht vorliegen.Aufgezeigt werden dabei auch
Querverbindungen zu benachbarten Rechtsgebieten vor allem zum Straf- und Strafprozessrecht.Den
Bedürfnissen der Benutzer entsprechend enthält der Anhang u.a. eine Reihe bundesrechtlicher
Regelungen auf die das OWiG verweist oder an die es anknüpft sowie eine größere Anzahl
landesrechtlicher Zuständigkeitsvorschriften.Vorteile auf einen Blick- lückenlose Auswertung
der BGH-Rechtsprechung- pragmatisch und zugleich wissenschaftlich vertieft- bearbeitet von
hochqualifizierten Experten aus Praxis und WissenschaftZur NeuauflageDie 5. Auflage bringt das
Werk auf den Bearbeitungsstand Juli 2017. Sie verarbeitet alle Novellierungen des
Ordnungswidrigkeitengesetzes seit Erscheinen der Vorauflage so u.a.- die am 1.7.2017 in Kraft
getretenen umfassenden Änderungen durch das Gesetz zur Reform der strafrechtlichen
Vermögensabschöpfung mit der Neufassung des 29a OWiG zur Einziehung des Wertes von Taterträgen
und weiteren Modifikationen der22 30 87 88 90 99 110 b und 133 OWiG- das Gesetz zur
Einführung der elektronischen Akte in Strafsachen mit grundlegenden Neuregelungen der110a ff.
OWiG- das Bundeswehr-Attraktivitätssteigerungsgesetz mit einer Änderung des 131 OWiG- das
Gesetz zur Aktualisierung der Strukturreform des Gebührenrechts des Bundes mit Änderungen zu
den Gebühren und Auslagen gemäß 107 OWiG- das Gesetz zur Regulierung des Prostitutionsgewerbes
vom 21.10.2016 mit Änderungen der120 123 OWiGZudem ist auch der umfangreiche Anhang
aktualisiert worden der insbesondere durch den Abdruck der wichtigsten ergänzenden
Vorschriften des Landesrechts den Praxisnutzen des Kommentars erhöht.ZielgruppeFür Richter
Staatsanwälte Rechtsanwälte Verwaltungsbehörden Wirtschaftsunternehmen und Verbände
Rechtswissenschaftler.