Zum Werk Dieser umfassende Kommentar zum OWiG orientiert sich an den in der Praxis
entscheidungserheblichen Fragen und erörtert diese auf wissenschaftlichem Niveau in prägnanter
und leicht verständlicher Weise. Er bietet auch dort Lösungsvorschläge an wo
Gerichtsentscheidungen bisher noch nicht vorliegen. Aufgezeigt werden dabei auch
Querverbindungen zu benachbarten Rechtsgebieten vor allem zum Straf- und Strafprozessrecht.
Den Bedürfnissen der Benutzer entsprechend enthält der Anhang u.a. eine Reihe bundesrechtlicher
Regelungen auf die das OWiG verweist oder an die es anknüpft sowie eine größere Anzahl
landesrechtlicher Zuständigkeitsvorschriften. Vorteile auf einen Blicklückenlose Auswertung
der BGH-Rechtsprechungpragmatisch und zugleich wissenschaftlich vertieftbearbeitet von
hochqualifizierten Expertinnen und Experten aus Praxis und Wissenschaft Zur Neuauflage Die 6.
Auflage bringt das Werk auf den Bearbeitungsstand Februar 2025. Sie verarbeitet alle
Novellierungen des Ordnungswidrigkeitengesetzes seit Erscheinen der Vorauflage insbesonderedas
60. Gesetz zur Änd. des Strafgesetzbuches - Modernisierung des Schriftenbegriffs und anderer
Begriffe sowie Erweiterung der Strafbarkeit nach den §§ 86 86a 111 und 130 des
Strafgesetzbuches bei Handlungen im Ausland vom 30.11.2020das 61. Gesetz zur Änd. des
Strafgesetzbuches - Umsetzung der RL (EU) 2019 713 des Europäischen Parlaments und des Rates
vom 17. April 2019 zur Bekämpfung von Betrug und Fälschung im Zusammenhang mit unbaren
Zahlungsmitteln usw.das Gesetz zur Anpassung der Regelungen über die Bestandsdatenauskunft an
die Vorgaben aus der Entscheidung des BVerfG vom 27.5.2020 v. 30.3.2021das Gesetz zur
Fortentwicklung der Strafprozessordnung und zur Änd. weiterer Vorschriften vom 25.6.2021das
Gesetz zum Ausbau des elektronischen Rechtsverkehrs mit den Gerichten und zur Änd. weiterer
Vorschriften vom 5.10.2021das zweite Gesetz zur Änderung schifffahrtrechtlicher Vorschriften
vom 14.3.2023das Gesetz zur weiteren Digitalisierung der Justiz vom 12.7.2024. Zielgruppe Für
Richterschaft Staatsanwaltschaft Rechtsanwaltschaft Verwaltungsbehörden
Wirtschaftsunternehmen und Verbände sowie Rechtswissenschaft.