Zum WerkDie rechtliche Beratung bei Unternehmenskäufen gehört zu den faszinierendsten und
anspruchsvollsten Aufgaben des wirtschaftsberatenden Juristen. Dreh- und Angelpunkt dieser
Königsdisziplin der wirtschaftsrechtlichen Beratung ist die Gestaltung des
Unternehmenskaufvertrages.Unternehmenskaufverträge werden heute selbst unter deutschen Parteien
überwiegend in englischer Sprache als der lingua franca des M&A-Geschäfts abgeschlossen. Das
vorliegende Muster eines Unternehmenskaufvertrags ist daher in englischer Sprache
verfasst.Vorteile auf einen Blick- mit Muster in englischer Sprache- unerreicht kompakte
DarstellungZur NeuauflageSeit dem Erscheinen der letzten Auflage dieses Buches haben sich auf
den M&A-Märkten wichtige Entwicklungen ergeben die auch die Vertragspraxis beeinflussten. Das
wirtschaftliche Übergewicht der Verkäuferseite prägt seit einigen Jahren auch die
Vertragsgestaltung bei M&A-Transaktionen. Ein Resultat dieser Entwicklung ist das Phänomen der
Gewährleistungsversicherungen (Warranty & Indemnity Insurances). Eine weitere die M&A-Märkte
der letzten Jahre prägende Entwicklung besteht in der zunehmenden Präsenz chinesischer Käufer
bei Unternehmenskäufen. Viele chinesische Unternehmen haben sich in den letzten Jahren so weit
professionalisiert dass sie im Bieterkampf um technologiestarke westliche Unternehmen als
ernstzunehmende Interessenten auftreten. Der Verkauf deutscher Unternehmen an
Nicht-EU-Ausländer unterliegt seither engeren Restriktionen.Die zunehmende Bedeutung
chinesischer Verkäufer zeigt sich auch in der Vertragspraxis. Auf die bei chinesischen Käufern
infolge von Genehmigungserfordernissen bestehende Unsicherheit des Vollzugs von Transaktionen
reagiert die Vertragspraxis mit einer Renaissance der Vertragsstrafen (Break Fees). Der
Befürchtung von Technologietransfer und Arbeitsplatz-Abbau auch wenn sie sich bei den meisten
chinesischen Käufern als unbegründet erweist versuchen die Parteien mit Standort- und
Arbeitsplatz-Garantien entgegenzuwirken.ZielgruppeFür Rechtsanwälte Wirtschaftsjuristen und
Steuerberater aber auch für Unternehmer und Manager die mit M & A befasst sind.