Zum Werk Kommentierung des Wirtschaftsstabilisierungsfondsgesetzes mit den Änderungen des
Stabilisierungsfondsgesetzes und des Wirtschaftsstabilisierungsbeschleunigungsgesetzes
(Artikelgesetzes vom 28. März 2020). Der mit dem Gesetz eingeführte
Wirtschaftsstabilisierungsfonds (WSF) dient der Stabilisierung der Wirtschaft in Folge der
Coronavirus-Pandemie. Mit einem Gesamtvolumen von bis zu 600 Milliarden Euro stellt er
deutschen Unternehmen branchenübergreifend Stabilisierungsmaßnahmen zur Stärkung ihrer
Kapitalbasis und zur Überwindung von Liquiditätsengpässen bereit. Der WSF richtet sich an
Unternehmen der Realwirtschaft deren Bestandsgefährdung erhebliche Auswirkungen auf den
Wirtschaftsstandort oder den Arbeitsmarkt in Deutschland hätte. Der WSF sieht zwei
Stabilisierungsinstrumente vor (kombinierte Anwendung möglich): Garantien des Bundes zur
Absicherung von Krediten einschließlich Kreditlinien und Kapitalmarktprodukten im
Fremdkapitalbereich. Rekapitalisierungen zur direkten Stärkung des Eigenkapitals. Vorteile auf
einen Blick als erster Kommentar zum WStFG wird nicht nur der Nutzen für die Zielgruppe den
Leser sehr hoch sein sondern er wird auch die weitere Entwicklung prägen. der Kommentar gibt
Unternehmen und ihren Beratern Hilfestellungen ob diese berechtigt sind Staatshilfen nach dem
WStFG zu erhalten wie dies schnell nach den Regelungen des WStBG umgesetzt werden kann und
welches die Bedingungen für die Unternehmen sind. auch für die Gesellschafter der Unternehmen
die Staatshilfen beantragen bzw. bereits erhalten haben gibt der Kommentar wertvolle Hinweise
über Ihre Rechte und Möglichkeiten Berücksichtigung der Rechtsverordnungen und der
beihilferechtlichen Regelungen zum WSF Zielgruppe Für Unternehmensjuristinnen und -juristen
Rechtsanwaltschaft Steuerberatung Wirtschaftsprüferinnen und Wirtschaftsprüfer die
Unternehmen insbesondere im Bereich Finanzierung Gesellschaftsrecht und Restrukturierung
beraten Unternehmens- und Finanzierungsberaterinnen und -berater
Finanzdienstleistungsunternehmen.