Zum Werk Kommentierung des Wirtschaftsstabilisierungsfondsgesetzes mit den Änderungen des
Stabilisierungsfondsgesetzes und des Wirtschaftsstabilisierungsbeschleunigungsgesetzes
(Artikelgesetzes vom 28. März 2020). Der mit dem Gesetz eingeführte
Wirtschaftsstabilisierungsfonds (WSF) dient der Stabilisierung der Wirtschaft in Folge der
Coronavirus-Pandemie. Mit einem Gesamtvolumen von bis zu 600 Milliarden Euro stellt er
deutschen Unternehmen branchenübergreifend Stabilisierungsmaßnahmen zur Stärkung ihrer
Kapitalbasis und zur Überwindung von Liquiditätsengpässen bereit. Der WSF richtet sich an
Unternehmen der Realwirtschaft  deren Bestandsgefährdung erhebliche Auswirkungen auf den
Wirtschaftsstandort oder den Arbeitsmarkt in Deutschland hätte. Der WSF sieht zwei
Stabilisierungsinstrumente vor (kombinierte Anwendung möglich): Garantien des Bundes zur
Absicherung von Krediten einschließlich Kreditlinien  und Kapitalmarktprodukten im
Fremdkapitalbereich. Rekapitalisierungen zur direkten Stärkung des Eigenkapitals. Vorteile auf
einen Blick als erster Kommentar zum WStFG wird nicht nur der Nutzen für die Zielgruppe den
Leser sehr hoch sein  sondern er wird auch die weitere Entwicklung prägen. der Kommentar gibt
Unternehmen und ihren Beratern Hilfestellungen  ob diese berechtigt sind  Staatshilfen nach dem
WStFG zu erhalten  wie dies schnell nach den Regelungen des WStBG umgesetzt werden kann und
welches die Bedingungen für die Unternehmen sind. auch für die Gesellschafter der Unternehmen 
die Staatshilfen beantragen bzw. bereits erhalten haben  gibt der Kommentar wertvolle Hinweise
über Ihre Rechte und Möglichkeiten Berücksichtigung der Rechtsverordnungen und der
beihilferechtlichen Regelungen zum WSF Zielgruppe Für Unternehmensjuristinnen und -juristen 
Rechtsanwaltschaft  Steuerberatung  Wirtschaftsprüferinnen und Wirtschaftsprüfer  die
Unternehmen insbesondere im Bereich Finanzierung  Gesellschaftsrecht und Restrukturierung
beraten  Unternehmens- und Finanzierungsberaterinnen und -berater 
Finanzdienstleistungsunternehmen.