Das europäische Sozialrecht Thema des vorliegenden Bandes stand im Mittelpunkt eines
Workshops des Max-Planck-Instituts für ausländisches und internationales Sozialrecht am 20.
Juli 1994 in München. Anlaß für die Veranstaltung waren die Tage der Forschung die im Juli
1994 in Universitäten und Forschungsinstitutionen der ganzen Bundesrepublik stattgefunden
haben. Diese Tage der Forschung sollten einer breiteren Öffentlichkeit Gelegenheit bieten
etwas über die Forschungseinrichtungen und die in diesen Einrichtungen geleistete Arbeit zu
erfahren. Das Max-Planck-Institut für ausländisches und internationales Sozialrecht stellte
sich mit einem Workshop vor der von Mitgliedern des Instituts und auswärtigen Referenten
gemeinsam gestaltet wurde. Mit dem europäischen Sozialrecht wurde ein Thema gewählt mit dem
sich das Institut in den vergangenen Jahren intensiv beschäftigt hat. Davon zeugt z. B. das vom
Institut veranstaltete Colloquium das die »Wechselwirkungen zwischen dem europäischen
Sozialrecht und dem Sozialrecht der Bundesrepublik Deutschland« untersucht hat (IVR 12). Je
intensiver die wirtschaftliche Verflechtung in der EU wird desto stärker ist das Bedürfnis
nach einer Weiterentwicklung der sozialen Dimension in der Gemeinschaft. Das gilt nicht nur für
das zur Realisierung der Freizügigkeit geschaffene koordinierende Sozialrecht sondern auch für
die Sozialpolitik die korrespondierend zum einheitlichen europäischen Binnenmarkt nicht mehr
allein national ausgerichtet sein kann. Wie sich in Anbetracht dieser unterschiedlichen
Erwartungen und Wertungen das europäische Sozialrecht verstanden als »Summe der
gemeinschaftsrechtlichen Vorschriften die dem Sozialrecht zuzurechnen sind« entwickeln wird
ist eine interessante Frage die im Mittelpunkt der nachfolgenden Beiträge steht. Das Thema
wurde im Workshop von verschiedenen Blickwinkeln aus angegangen. Ein Ausbau des europäischen
Sozialrechts und die Herausbildung eines Gemeinschaftsrechts tan