Der Autor befaßt sich mit den verfassungsrechtlichen Vorgaben einer staatlichen Finanzierung
der Parlamentsfraktionen und geht auf die sich aufgrund der in den letzten Jahren - beginnend
mit dem Bayerischen Fraktionsgesetz im März 1992 - im Bund und nahezu in sämtlichen Ländern
erlassenen Fraktionsgesetze stellenden verfassungsrechtlichen Fragen ein. Die
Auseinandersetzung um die Fraktionsfinanzierung wird gewöhnlich dominiert von der durch Teile
der Literatur und die Medien vermittelten Vorstellung einer ständig unkontrolliert anwachsenden
finanziellen Ausstattung der Fraktionen in Verbindung mit dem der Politikfinanzierung insgesamt
entgegengebrachten Mißtrauen. Die in der wissenschaftlichen und öffentlichen Diskussion
geäußerte Kritik leidet jedoch unter dem Mangel daß es an ausreichender Klarheit fehlt aus
welchem Grunde die Tätigkeit der Fraktionen überhaupt mit öffentlichen Mitteln gefördert werden
darf und welche Folgerungen daraus für die grundsätzliche Zulässigkeit als auch die Art und
Weise einer rechtlichen Ausgestaltung der staatlichen Fraktionsfinanzierung abzuleiten sind.
Schneider nimmt insofern angesichts des Bedeutungs- und Verständniswandels den die Parlamente
im Laufe der vergangenen Jahrzehnte erfahren haben eine Neubewertung des den Fraktionen
innerhalb des Verfassungsgefüges zukommenden Status vor. Verfassungsrechtlich lassen sich die
Fraktionen danach nicht mehr als parlamentarische Repräsentanten der Parteien oder als
Einrichtungen der in ihnen zusammengeschlossenen Abgeordneten begreifen. Sie nehmen vielmehr
die Stellung eines eigenständigen parlamentarischen Handlungssubjektes ein das in seiner
Existenz und Wirkungsfähigkeit einzig aufgrund seines Beitrags für die Herstellung und den
Erhalt der Funktionsfähigkeit der Parlamente verfassungsrechtlich anzuerkennen ist. Der Autor
kommt aufgrund dieser verfassungsrechtlichen Prämisse zu dem Ergebnis daß den Fraktionen von
Verfassungs wegen ein Anspruch auf Finanzierung dieser Tätigkeit aus öffentlichen Mitteln
zusteht. Im weiteren setzt sich Schneider unter Einbeziehung der zentralen und vornehmlich
öffentlich diskutierten Kritikpunkte an der Fraktionsfinanzierung mit den sich daraus für eine
ordnungsgemäße Bereitstellung der staatlichen Mittel der Verwendung dieser Mittel durch die
Fraktionen und deren Kontrolle abzuleitenden Konsequenzen auseinander.