Ziel der vorliegenden Arbeit ist nicht allein die Darstellung des Rechtsinstituts in beiden
Rechtsordnungen sondern darüber hinaus die Feststellung gemeinsamer Topoi die als Grundlage
für ein einheitliches europäisches Verjährungskonzept dienen können. Im Zuge seiner
Untersuchung der kollidierenden Interessen bzw. Grundrechte des Gläubigers und des Schuldners
stellt der Autor die eigentlichen Zwecke des Rechtsinstituts der Verjährung fest. Die
Überprüfung der verfassungsrechtlichen Grundlagen der Verjährung und die Übertragung der
Ergebnisse auf das europäische Gemeinschaftsrecht liefern die gemeinsame Grundlage der
Verjährung für beide Rechtsordnungen. Daneben setzt sich der Verfasser mit dem englischen
Verjährungsrecht insbesondere im Hinblick auf die Verjährung schuldrechtlicher Ansprüche
auseinander. Im dritten Teil untersucht Angelos Kornilakis das Wesen der Verjährung als
zeitliche Grenze zur Geltendmachung eines subjektiven Rechts und das Verhältnis zwischen
Verjährung und Anspruch. Dabei vertritt er die These daß Verjährung und Anspruch keinen
dogmatischen sondern lediglich einen funktionellen Zusammenhang aufweisen. Dies gilt
insbesondere in Bezug auf das Verhältnis zwischen Beginn der Verjährung und Entstehung des
Anspruchs. Im vierten Teil werden die Probleme des geltenden deutschen Verjährungsrechts
dargestellt und Lösungsversuche sowohl de lege lata als auch de lege ferenda bzw. in Bezug auf
den Diskussionsentwurf eines Schuldrechtsmodernisierungsgesetzes unternommen. Aus den
Ergebnissen seiner Untersuchung leitet Kornilakis abschließend Gesichtspunkte für ein
einheitliches europäisches Verjährungskonzept ab.