Privathochschulen haben bislang kaum rechtswissenschaftliche Beachtung erfahren obwohl es in
den letzten Jahren zu einer Reihe von Neugründungen gekommen ist. Diese wissenschaftlichen
Privathochschulen wurden und werden - teilweise mit erheblichen finanziellen Mitteln - vom
Staat gefördert während die staatlichen Hochschulen Mittelkürzungen hinnehmen müssen. Ursula
Steinkemper untersucht dieses Problem vor dem Hintergrund der verfassungsrechtlichen
Verankerung der Privathochschule. Die Autorin geht zunächst der Frage nach warum in
Deutschland das Hochschulsystem durch die Staatlichkeit der Hochschulen geprägt wird. Die in
den letzten Jahren aufgekommene Diskussion um die Vorzüge und Nachteile von Privathochschulen
wird mit der allgemeinen Privatisierungsdiskussion in Zusammenhang gesetzt. Dabei dient die
Übertragung des in der Verwaltungsrechtswissenschaft entwickelten Verantwortungskonzepts dazu
das entstehende Duale Hochschulsystem theoretisch zu untermauern. Die Dualität kommt neben der
hohen staatlichen Verantwortung für das Hochschulwesen vor allem in der verfassungsrechtlichen
Verankerung der Privathochschule im Rahmen der Wissenschaftsfreiheitsgarantie des Art. 5 Abs. 3
GG zum Ausdruck an dem insbesondere die landesrechtlichen Vorschriften zur staatlichen
Anerkennung zu messen sind. Vor diesem Hintergrund wird im zweiten Teil der Arbeit die
staatliche Förderung von Privathochschulen untersucht. Zwar trifft den Staat ähnlich wie bei
den Privatschulen eine objektiv-rechtliche allgemeine Förderungspflicht ein Anspruch der
Privathochschule auf finanzielle Unterstützung folgt daraus jedoch nicht. Hinsichtlich der Art
der Förderung besteht vielmehr ein Einschätzungsspielraum des Gesetzgebers. Die Autorin stellt
verschiedene Konzepte direkter und indirekter Förderung vor und untersucht sie. Die staatlichen
Maßnahmen werden auch hier im Wege einer grundrechtlichen Sicht durch die verfassungsrechtliche
Stellung der Privathochschule begrenzt.