Der Autor behandelt die Beurteilung der aktiven Sterbehilfe aus verfassungsrechtlicher Sicht.
Die einschlägigen Argumente werden verfassungsrechtlich das heißt grundrechtlich eingefangen
und systematisch verarbeitet. Durch eine konsequente Analyse des Lebensrechtes (Art. 2 II GG)
aus der Autonomieperspektive des Art. 1 I GG soll eine konsistente Interpretation des
Lebensschutzes jenseits der Alternative von Heiligkeit des Lebens versus Interessenschutz
vorgestellt werden. Eingehend behandelt werden auch bislang wenig erörterte Fallkonstellationen
der aktiven Sterbehilfe: Patientenverfügung Früheuthanasie aktive Sterbehilfe bei Kindern und
Hirntoten. Letztlich besitzt der Gesetzgeber bei der Pönalisierung wie bei der Legalisierung
der aktiven Sterbehilfe einen Einschätzungs- Gestaltungs- und Abwägungsspielraum um den
Konflikt zwischen seiner Verpflichtung zum effektiven Lebensschutz und dem Recht auf
bioethische Selbstbestimmung über das eigene Leben und Sterben (Art. 2 II i.V.m. Art. 1 I GG)
aufzulösen. Strikt einzuhaltende Grenzen und die hohen Anforderungen an den gesetzgeberischen
Lebensschutz werden aufgezeigt.