Der normentheoretische Abschnitt des Buches entfaltet die Unterscheidung von Handlungs- und
Verursachungsnormen als Normarten die in engem teleologischen Bezug zueinander stehen. Eine
wichtige Beobachtung ist dass teleologisch aus Verursachungsgeboten Handlungsverbote und aus
Verursachungsverboten Handlungsgebote folgen können hier so genannte akzessorische Normen.
Weiterhin werden Kenntnisgebote beschrieben die sich auf die Normerkenntnis beziehen sowie
Veränderungs- und Zustandsnormen die den Fokus auf die Wirkungen von Handlungen legen.
Schließlich wird der Begriff der Zurechnung definiert als die Annahme eines Normverstoßes und
es werden wichtige Zurechnungsregeln erläutert. Die normentheoretischen Unterscheidungen lassen
sich für die Abgrenzung des Begehungs- vom Unterlassungsdelikt nutzbar machen. Das Problem ob
bei der Beurteilung eines Handelns an ein Tun oder Unterlassen anzuknüpfen ist kann durch die
Analyse der anzunehmenden Normen gelöst werden. Das Ergebnis der Untersuchung lässt sich in der
einfachen Entscheidungsregel zusammenfassen dass die Missachtung akzessorischer Normen nicht
gesondert berücksichtigt wird. Die Arbeit belegt dass die bereits von Binding hergestellte
Verknüpfung von Normentheorie und Strafrechtsdogmatik beiderseits gewinnbringend ist.