In seiner materialreichen Untersuchung von 1932 am Ende der Weimarer Republik untersucht Carl
Schmitt den Zusammenhang zwischen dem Problem eines »Hüters der Verfassung« und der konkreten
Verfassungslage. Er widerlegt zunächst die Anschauung wonach für den deutschen Staat ebenso
wie für die USA die Justiz zum Hüter der Verfassung berufen sein soll. Er prüft dann in
eindringlicher Analyse der drei nach seiner Meinung aus der aktuellen Lage hervorbrechenden
staatsauflösenden Tendenzen des »Pluralismus« der »Polykratie« und des »Föderalismus« die
Frage warum im demokratischen Verfassungsstaat nicht einfach das Parlament die Garantie der
Verfassung enthält. Durch dessen Wandlung »zum Schauplatz eines pluralistischen Systems und der
Wendung vom nicht-interventionistischen neutralen zum Wirtschaft- und totalen Staat« ist das
nach Schmitt nicht mehr gegeben. Der Staat steht vor der Alternative entweder die Einheit und
Ganzheit völlig aufzugeben oder sich in ein pluralistisches System eines bloßen Vertrags der
sozialen Machtkomplexe umzuwandeln oder aber zu versuchen aus der Kraft der Einheit des Ganzen
heraus die notwendigen Entscheidungen herbeizuführen. Als besten Weg dazu proklamiert Schmitt
im Anschluss an Benjamin Constant die von der Weimarer Verfassung bereits vorgezeichnete
Ausbildung eines plebiszitären »pouvoir constituant« in Gestalt des vom ganzen deutschen Volk
gewählten Reichspräsidenten. Im Anhang wird nach der Erstpublikation 1930 Carl Schmitts
Vortrag über Hugo Preuß zum ersten Mal wieder veröffentlicht. In ihm gibt Schmitt einen
Überblick über die geschichtliche Entwicklung der letzten drei Generationen des deutschen
Staatsrechts und stellt Preuß als Theoretiker einer demokratisch-liberalen Gesellschaft im
Staat der Massendemokratie dar. Den Vortrag zur Reichsgründungsfeier am 18. Januar 1930 beendet
Carl Schmitt mit dem Satz »Das Schicksal der deutschen Intelligenz und Bildung wird deshalb mit
dem Schicksal der Weimarer Verfassung untrennbar verbunden bleiben.«