Der einkommensteuerliche Einkünftetatbestand der sonstigen selbständigen Arbeit fristet in der
Steuerrechtspraxis bislang ein Nischendasein. Der Autor kommt hingegen unter Anwendung der
klassischen Auslegungsmethoden zu dem Ergebnis dass dieser Tatbestand die Grundform der sog.
Gewinneinkünfte (d.i. Land- und Forstwirtschaft Gewerbebetrieb selbständige Arbeit) bildet.