Die Publikation begründet ein neues Rechtsgebiet: die Lehre von Sterben und Tod die
juristische Thanatologie. Alle Rechtsgebiete werden zusammengedacht und in ein Gespräch mit
anderen Wissenschaften gebracht. Es geht um 'das Recht gegen den Tod' (Tötungsdelikte in Straf-
und Zivilrecht) 'das Recht auf den Tod' (Sterbehilfe Suizid Beihilfe zum Sui-zid Tötung auf
Verlangen) 'das Recht des Todes' (Definition des Todes) und 'das Recht der Toten' (Status des
Leichnams Obduktion Transplantation Bestattungsrecht postmortales Persönlichkeitsrecht
Enteignung der Toten). Eine umfassende Kritik der herrschenden Praxis wird durch
Reformvorschläge ergänzt.