Die Begriffe Erbsünde und Freiheit stehen in einem Widerspruch. Im Kontext der Aufklärung hat
sich dieses Spannungsverhältnis zusätzlich verschärft. Wird nämlich die Autonomie des Einzelnen
betont und eingefordert erscheint die Behauptung einer Erbschuld die jenseits des eigenen
Verantwortungsbereichs liegt wenig einsichtig. Was vermag angesichts dieser Problematik das
klassische Erbsündenkonstrukt heute noch auszudrücken? Wie kann die Theologie auf die
neuzeitliche Freiheitsidee reagieren ohne den soteriologischen Grundgedanken einer universalen
Notwendigkeit menschlicher Erlösung zu negieren? Diesen Fragen geht die Quaestio auf den Grund.