Der bewährte »Auernhammer« erscheint nunmehr bereits in der 7. Auflage mit einer Überarbeitung
der Kommentierung der DSGVO des BDSG und datenschutzrelevanter Nebengesetze (inkl.
bereichsspezifischer Datenschutzvorschriften) insbesondere des Telemediengesetzes des
Telekommunikationsgesetzes und des Informationsfreiheitsgesetzes des Bundes. Auch ist die
Änderung des BDSG zur Benennungspflicht von Datenschutzbeauftragten berücksichtigt. Eine
Einführung in die EU-Datenschutzrichtlinie für Polizei und Justiz rundet den umfassenden
Kommentar ab. NEU in der 7. Auflage: Das umfangreiche Schrifttum Veröffentlichungen der
Datenschutzaufsichtsbehörden und die sich verfestigende Anwendungspraxis des neuen
Datenschutzrechts in Wirtschaft und Verwaltung wurden ebenso eingearbeitet wie relevante
Gerichtsentscheidungen. Das Werk ist umfassend auf dem Stand des 2. DSAnpUG-EU. DSGVO und BDSG
werden u.a. mit folgenden Regelungsbereichen aktualisiert: Videoüberwachung öffentlich
zugänglicher Räume Verarbeitung besonderer Kategorien personenbezogener Daten
Beschäftigtendatenschutz Werbedatenschutzrecht Verarbeitung zu wissenschaftlichen historischen
oder statistischen Zwecken sowie zu Archivzwecken Geheimhaltungspflichten Informationspflichten
Datenschutzbeauftrage (u.a. neue Anforderungen an die Benennung) Umfang der Auskunftsrechte
Umgang mit Fotos gemeinsame Verantwortung bei der Verarbeitung Auftragsverarbeitung Recht auf
Löschung u.v.m. Herausgeber: Dr. Martin Eßer Referatsleiter und Datenschutzbeauftragter bei
der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) Bonn Dr. Philipp Kramer
Rechtsanwalt und Vorsitzender der Hamburger Datenschutzgesellschaft e.V. Hamburg Prof. Dr.
Kai von Lewinski Lehrstuhl für Öffent- liches Recht Medien- und Informationsrecht
Universität Passau Autoren: Die Autoren sind ausgewiesene Kenner des Datenschutzrechts in
Wissenschaft und Praxis. Weitere Infos finden Sie hier: der.auernhammer.de Aus den
Besprechungen der aktuellen Auflage: Es bleibt festzuhalten dass der neue Auernhammer seinen
Platz in der Menge von Kommentarbänden am Datenschutz-Markt gebührend und verdient verteidigt.
In ihrem mission statement geben die Herausgeber an weiterhin der Praxis Hilfestellung und der
Wissenschaft Anregung geben zu wollen (Vorwort S. V). Der Rezensent ist überzeugt dass dies
gelingen wird. Lorenz Franck DuD Datenschutz und Datensicherheit 2 2021 S. 149 Als Fazit ist
jedoch festzuhalten: Der Auernhammer ist ein Kommentar den in die Hand zu nehmen sich in
Zeiten der Digitalisierung auch buchstäblich noch lohnt. Es handelt sich um einen Kommentar
der die Praxis in den Blick nimmt und gleichzeitig auch den wissenschaftlichen Diskurs nicht
scheut. Prof. Dr. Hans Hofmann BMI HU Berlin DVBl 2020. Aus den Besprechungen der
Vorauflage: Die neue Auflage ist ein Spitzenerzeugnis der Kommentarliteratur mit
außergewöhnlicher Historie das wissenschaftlich fundiert keine Wünsche offenlässt und sich zu
Recht hoher Wertschätzung erfreut. Helmut Heil Ministerialrat a.D. Datenschutz-Berater 2017
S. 223 (5. Auflage 2017)Der Kommentar bietet nicht nur sach- und praxisgerechte Lösungen so