Die Materie: Im Zuge der Föderalismusreform ist die Gesetzgebungskompetenz für den Strafvollzug
im Jahr 2016 vom Bund auf die Länder übergegangen. Alle Bundesländer haben hiervon in
unterschiedlichem Umfang Gebrauch gemacht und landesrechtliche Vorschriften erlassen die einer
kommentarmäßigen Erläuterung bedürfen. Im Sinne der praktischen Nutzbarkeit werden die
Kommentierungsabschnitte anhand der inhaltlichen Struktur des Musterentwurfs zum
Landesstrafvollzugsgesetz geordnet. Im Anhang finden Sie sodann zusätzlich die aktuellen
Fassungungen der landesrechtlichen Regelungen mit entsprechenden Verweisen. Zudem werden auch
die fortgeltenden Vorschriften des Strafvollzugsgesetzes des Bundes erläutert. Weiterer
Schwerpunkt ist insbesondere die systematische Darstellung zu den Besonderheiten der Themen:
Vollzug der Maßregeln der Besserung und Sicherung Vollzug der Sicherungsverwahrung und
Therapieunterbringung Drogenabhängige Gefangene Psychische kranke Gefangene
Frauenstrafvollzug Ausländer*innen im Vollzug Gefangene mit Behinderung Praxisgerecht
interdisziplinär und wissenschaftlich fundiert ist dieser Kommentar für Richter*innen
Anwält*innen Bewährungshelfer*innen und Bedienstete in Justizvollzugsanstalten ein
unverzichtbares Nachschlagewerk. NEU in der 8. Auflage: aktualisierter Stand der bisher
ergangenen landesrechtlichen Regelungen Berücksichtigung der neuesten Rechtsprechung und
Literatur umfassende Überarbeitung des vollzuglichen Datenschutzrechts - unter
Berücksichtigung und Abdruck des bisher noch nicht veröffentlichten Musterentwurfs für ein
Justizvollzugsdatenschutzgesetz (zur Umsetzung der EU-Richtlinie 2016 680) mitsamt Begründung.
Die Herausgeber: - Prof. Dr. Johannes Feest (Universität Bremen i. R.) - Dr. Wolfgang Lesting
( Richter am OLG Oldenburg a.D.) und - Prof. Dr. Michael Lindemann (Universität Bielefeld).
Die Autor*innen: Die Bearbeitung erfolgt durch rund 23 Autor*innen aus allen einschlägigen
Bereichen der Wissenschaft und Praxis. Aus den Besprechungen der Vorauflage: »Es dürfte
(...) deutlich geworden sein dass der AK alles andere als einfach ›nur‹ ein Kommentar zu dem
Strafvollzugsgesetzen ist. Er ist vielmehr Erläuterungswerk Reformprogramm und Handbuch zum
Strafvollzug in einem.« Dr. Mario Bachmann in StV 10 2018 691