Die Materie:Im Zuge der Föderalismusreform ist die Gesetzgebungskompetenz für den Strafvollzug
im Jahr 2016 vom Bund auf die Länder übergegangen. Alle Bundesländer haben hiervon in
unterschiedlichem Umfang Gebrauch gemacht und landesrechtliche Vorschriften erlassen die einer
kommentarmäßigen Erläuterung bedürfen. Im Sinne der praktischen Nutzbarkeit werden die
Kommentierungsabschnitte anhand der inhaltlichen Struktur des Musterentwurfs zum
Landesstrafvollzugsgesetz geordnet. Im Anhang finden Sie sodann zusätzlich die aktuellen
Fassungungen der landesrechtlichen Regelungen mit entsprechenden Verweisen. Zudem werden auch
die fortgeltenden Vorschriften des Strafvollzugsgesetzes des Bundes erläutert. Weiterer
Schwerpunkt ist insbesondere die systematische Darstellung zu den Besonderheiten der Themen:
Vollzug der Maßregeln der Besserung und Sicherung Vollzug der Sicherungsverwahrung und
Therapieunterbringung Drogenabhängige Gefangene Psychische kranke Gefangene Frauenstrafvollzug
Ausländer*innen im Vollzug Gefangene mit Behinderung Praxisgerecht interdisziplinär und
wissenschaftlich fundiert ist dieser Kommentar für Richter*innen Anwält*innen
Bewährungshelfer*innen und Bedienstete in Justizvollzugsanstalten ein unverzichtbares
Nachschlagewerk. NEU in der 8. Auflage: aktualisierter Stand der bisher ergangenen
landesrechtlichen Regelungen Berücksichtigung der neuesten Rechtsprechung und Literatur
umfassende Überarbeitung des vollzuglichen Datenschutzrechts unter Berücksichtigung und Abdruck
des bisher noch nicht veröffentlichten Musterentwurfs für ein Justizvollzugsdatenschutzgesetz
(zur Umsetzung der EU-Richtlinie 2016 680) mitsamt Begründung. Die Herausgeber: Prof. Dr.
Johannes Feest (Universität Bremen i. R.) Dr. Wolfgang Lesting (Richter am OLG Oldenburg a.D.)
und Prof. Dr. Michael Lindemann (Universität Bielefeld). Die Autor*innen:Die Bearbeitung
erfolgt durch rund 23 Autor*innen aus allen einschlägigen Bereichen der Wissenschaft und
Praxis. Aus den Besprechungen der Vorauflage: »Es dürfte (...) deutlich geworden sein dass der
AK alles andere als einfach nur ein Kommentar zu dem Strafvollzugsgesetzen ist. Er ist vielmehr
Erläuterungswerk Reformprogramm und Handbuch zum Strafvollzug in einem.« Dr. Mario Bachmann in
StV 10 2018 691