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Erfolgreich im Zivilprozess taktieren und gewinnen können die Rechtsanwält:innen die in jeder
Situation die konkreten Handlungs- und Entscheidungsalternativen kennen sie fallangemessen und
taktisch klug einsetzen und in der Lage sind auch auf unerwartete Abweichungen vom erwarteten
Prozessverlauf zu reagieren. Auf diese praktischen Anforderungen ist das Handbuch abgestimmt.
Der Aufbau des Werkes orientiert sich streng am Arbeitsablauf forensisch tätiger
Rechtsanwält:innen. Neu in der 9. Auflage: Die mit dem Gesetz zur Förderung des
elektronischen Rechtsverkehrs mit den Gerichten vom 10.10.2013 (BGBl. I S. 3786) begonnene und
bis zum 1.1.2026 vorgesehene Digitalisierung des Zivilprozesses hat zu weiteren zum Teil
erheblichen Änderungen der Prozessorganisation sowohl auf Anwalts- als auch auf Gerichtsseite
geführt. Zum 1.1.2020 dauerhaft etabliert wurde die Wertgrenze für die
Nichtzulassungsbeschwerde (§ 544 Abs. 2 Nr. 1 ZPO). In der ZPO-Reform 2002 war die Beschränkung
dieses Rechtsbehelfs auf einen Wert von über 20.000 - EURzunächst nur befristet und später
mehrfach verlängert worden (§ 26 Nr. 8 EGZPO). Verbunden wurde dies mit einem weiteren Ausbau
der Spezialisierung bei den Gerichten sowie Änderungen weiterer prozessrechtlicher
Vorschriften. Zur Vermeidung pandemiebedingter Härtefälle wurde mit dem neu geschaffenen § 44
EGZPO ein Vorrang- und Beschleunigungsgebot in Verfahren über die Anpassung der Miete oder
Pacht für Gewerberaum (Art. 240 EGBGB § 7) geschaffen. Der bereits im Jahr 2010 eingeführte
Kontopfändungsschutz wurde mit dem Pfändungsschutzkonto-Fortentwicklungsgesetz erweitert und
neu gestaltet (§§ 899 ff. ZPO). Deutlich verbessert wird 2021 22 durch das Gesetz zur
Verbesserung des Schutzes von Gerichtsvollziehern vor Gewalt sowie zur Änderung weiterer
zwangsvollstreckungsrechtlicher Vorschriften und zur Änderung des Infektionsschutzgesetzes die
Sicherheit der Gerichtsvollzieher bei Ausführung ihrer Tätigkeit. Diese können jetzt von der
Polizei Auskunft über mögliche Gefahren und ggf. Unterstützung für Vollstreckungshandlungen
erhalten. Gleichzeitig wurde die Liste der unpfändbaren Sachen (§ 811 ZPO) an die heutigen
Lebensumstände angepasst und die Pfändungsgrenzen (§§ 850a 851c ZPO) teilweise deutlich
angehoben. Einbezogen wird auch die erst 2023 in Kraft tretende Stärkung des prozessualen
Selbstbestimmungsrechts von unter Vormundschaft und Betreuung stehenden Personen (§§ 53 170a
ZPO). Daneben sind zahlreiche grundlegende Gerichtsentscheidungen - insbesondere des BGH -
ergangen die zu berücksichtigen sind. Herausgeber: Dr. Rainer Oberheim ist Vorsitzender
Richter am OLG Frankfurt a.D. und Autor zahlreicher Veröffentlichungen zum Zivilprozessrecht.
Er führt das von Dr. Günter Prechtel Vorsitzender Richter am Landgericht München I
begründete Werk seit der 4. Auflage fort. Aus den Besprechungen zur Vorauflage: »Der
Oberheim vermag auch in der Neuauflage wieder vollends zu überzeugen. Das Handbuch ist für
jeden mit Zivilsachen befassten Rechtsanwalt eine nicht hoch genug einzuschätzende Arbeitshilfe
in der täglichen Praxis.« RA Rudolf Günter Aachen in JurBüro 08 2020
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