Das Sondererbrecht der Landwirtschaft verfolgt den Zweck die ihm unterliegenden
landwirtschaftlichen Betriebseinheiten beim Übergang an die nächstfolgende Generation zukunfts-
und wettbewerbsfähig zu erhalten. Denn auf einem landwirtschaftlichen Betrieb ist in der Regel
nur für eine Bauernfamilie Platz. Das Landwirtschaftserbrecht insbesondere das Höfe- und
Anerbenrecht stellt darum sicher dass nur einer der Erben den Hof bekommt. Zudem bemüht sich
das Landwirtschaftserbrecht den unterschiedlichen Anforderungen der Gerechtigkeit und der
wirtschaftlichen Vernunft zu genügen. Zusätzlich zu berücksichtigen ist dass das in
Deutschland geltende Landwirtschaftserbrecht uneinheitlich ist. Denn es besteht aus einer
Gemengelage bundes- und landesrechtlicher Vorschriften: Bundeseinheitlich geltendes Bundesrecht
(§§ 2049 2312 BGB §§ 13 ff. GrdstVG) steht neben partikulärem Bundesrecht (Höfeordnung)
hinzu treten in einigen Bundesländern besondere landesrechtliche Anerbengesetze. Mit der
Kommentierung der Höfeordnung der Vorschriften des BGB-Landguterbrechts und des
Zuweisungsverfahrens nach dem Grundstückverkehrsgesetz sowie der Wiedergabe der übrigen
Landesanerbengesetze liegt ein »Sammelwerk« der bundesrechtlichen Vorschriften über das
materielle Landwirtschaftserbrecht vor das über den Geltungsbereich der Höfeordnung hinaus
Bedeutung hat. Aus dem Inhalt: Das Höferecht: Gesetzestexte und Kommentierung der
Höfeordnung Das Landguterbrecht: Gesetzestext und Kommentierung des BGB-Landguterbrechts
Anhang: Auszüge aus dem Recht der Altenteilsverträge Das GrdstVG-Zuweisungsverfahren:
Gesetzestext und Kommentierung der §§ 13-17 GrdstVG Die Landeserbengesetze Neu in der 12.
Auflage: Die Bestimmungen der Höfeordnung werden nach dem neuesten Stand von Rechtsprechung
und Schrifttum kommentiert. Zudem werden bereits die Konsequenzen aus dem Wegfall der
Einheitsbewertung für Hofeigenschaft und Hofabfindung ab dem 01.01.2025 erläutert. Die
Autorin: Christiane Graß ist Rechtsanwältin Fachanwältin für Agrarrecht und
Wirtschaftsmediatorin in Bonn sowie Lehrbeauftragte der Universität Göttingen. Seit 2022 ist
sie Vorsitzende des Ausschusses "Landwirtschaftliches Erbrecht" der Deutschen Gesellschaft für
Agrarrecht - Vereinigung für Agrar- und Umweltrecht e.V. (DGAR).