Nach höchstrichterlicher Rechtsprechung (BGH IX ZR 285 14) und aktuell gültigem Gesetz ( 102
StaRUG) haben Steuerberaterinnen und Steuerberater sowie Wirtschaftsprüferinnen und
Wirtschaftsprüfer grundsätzlich regelmäßig zu prüfen ob bei Feststellung einer buchmäßigen
bzw. handelsrechtlichen Überschuldung die Fortführung des Unternehmens noch wahrscheinlich ist
und die Mandantin weiterhin zahlungsfähig bleibt. Wie Sie von Auftragsannahme an aus
haftungsrechtlicher Sicht sicher agieren stellen Thomas Uppenbrink und Sebastian Frank in der
bereits 2. Auflage auf Basis vielseitiger Erfahrungswerte bei der Anwendung des aktuellen
Rechts zusammen.