Der Zöller bleibt Dank vorausschauenden Kommentierungen weiterhin auf aktuellem Rechtsstand
auch mit allen Änderungen seit dem 1.1.2022 und sogar der jüngst zum 1.8.2022 in Kraft
getretenen BRAO-Reform die bereits umfassend eingearbeitet wurde.Erschienen am 1.12.2021 -
enthält der neue Zöller alle - auch die in der letzten Legislaturperiode verabschiedeten -
Gesetzesänderungen. Einige von ihnen sind zum 1.1.2022 in Kraft getreten. Alle bestens und
vorausschauend eingearbeitet vom bewährten Zöller-Team. Werfen Sie hier direkt einen Blick in
den aktuellen Zöller! 13 Beispiele für die herausragende Aktualität. Viel Dynamik im
Zivilprozessrecht: Welche Gesetzesänderungen sollten Berater und Richter unbedingt kennen und
warum ist die Neuauflage des Zöller besonders hilfreich? Ein Interview von Dr. Birgitta Peters
mit dem Zöller-Autor und VorsRiLG Dr. Hendrik Schultzky Getreu dem Motto Überlegenheit
erfordert stetige Verbesserung - hat auch die 34. Auflage des Zöller insgesamt wieder viel
Neues zu bieten:- Vielfältige Ausstrahlungen der Digitalisierung insb. durch das jüngst
verabschiedete am 1.1.2022 in Kraft getretene und schon im Zöller vollumfänglich verarbeitete
Gesetz zum Ausbau des elektronischen Rechtsverkehrs- Erfahrungen aus der Bewältigung der
Pandemie insb. zu Einsatz von Video-Kommunikation und schriftlichem Verfahren Beweis- und
Wiedereinsetzungsrecht - Steigerung der Effizienz des Zivilprozesses insb. durch
Spezialisierung und Strukturierung- Modernisierung und Fortentwicklungen der
Zwangsvollstreckung (Pfändungsschutz Kontopfändung Pfändungsfreigrenzen Schutz von
Gerichtsvollziehern)- Neuerungen bei der Hinzuziehung von Sachverständigen (mit Auswirkungen in
den Kostenanmerkungen)- Neugewichtung von Geheimnisschutz und DatenschutzDie Gesetzgebung: Das
alles drückt sich in einer Vielzahl von Gesetzesänderungen der kommentierten Vorschriften aber
auch in ganz neuen Vorschriften aus die traditionell beim Zöller bis zur Drucklegung akribisch
und auf den Punkt gebracht eingearbeitet werden. Hinzu kommen sehr viele mittelbare
Auswirkungen der genannten und weiterer Änderungsgesetze auf das Verfahrensrecht die ebenfalls
enorm gründlich eingearbeitet wurden:- Gesetz zur Änderung des elektronischen Rechtsverkehrs
mit den Gerichten und zur Änderung weiterer Vorschriften (91 130a 168 173 (neu) 174-176
183 186 192-193a 195 278 317 699 702 724 753 829 840 ZPO 14b FamFG)-
Aufbauhilfegesetz 2021 (neu 23 EGZPO)- Gesetz zur Fortentwicklung des Rechts des
Pfändungsschutzkontos und zur Änderung von Vorschriften des Pfändungsschutzes - PKoFoG (788
811 835 840 850c 850f 850k 850l 882a 899-910 (neu) 954 ZPO)- Gesetz zur Verbesserung
des Schutzes von Gerichtsvollziehern vor Gewalt sowie zur Änderung
zwangsvollstreckungsrechtlicher Vorschriften (755 757a (neu) 802c 802d 802l 811 811a
811c 811d 812 813 850a 850b 850l 851c 929 ZPO 87 96 FamFG)- Gesetz zur Änderung des
Justizkosten- und des Rechtsanwaltsvergütungsrechts und zur Änderung des Gesetzes zur
Abmilderung der Folgen der Covid-19-Pandemie in Zivil- Insolvenz und Strafverfahrensrecht
(KostRÄG) ( 115 ZPO)- Verordnung über die elektronische Aktenführung bei den obersten Gerichten
des Bundes ( 298a ZPO)- Gesetz zur Fortentwicklung der Strafprozessordnung und zur Änderung
weiterer Vorschriften ( 299 ZPO)- Gesetz zur Modernisierung des Strafverfahrens (176 189 GVG)-
59. Gesetz zur Änderung des Strafgesetzbuches - Verbesserung des Persönlichkeitsschutzes