Wie vom Zöller nicht anders gewohnt hat auch die 35. Auflage wieder viel Neues und ein echtes
Highlight zu bieten: Alle unmittelbar und mittelbar einschlägigen Gesetzesänderungen aus
den letzten zwei Jahren seit der Vorauflage. Bis hin zu den allerletzten Änderungen auch die
die erst nach der Sommerpause verabschiedet wurden aber noch kurz vor Drucklegung vom überaus
engagierten Zöller-Team eingearbeitet wurden. Grundlegende Neubearbeitungen der §§ 542-566
ZPO (Revision) und §§ 567-577 ZPO (Beschwerde) nach Autorenwechsel. Nicht zu vergessen die
immens vielen Gerichtsentscheidungen die es auch in dieser Auflage akribisch einzuarbeiten
galt. Echtes Highlight - Buch + Datenbank: Das komplette Werk steht allen Print-Käufern
online zur Verfügung. Plus Gesetze und Entscheidungen im Volltext. Jeder Buchkäufer hat Zugang
zu den Online-Aktualisierungen die das engagierte Autorenteam regelmäßig einarbeitet. Der
Zugang ist bis zum Erscheinen der Neuauflage gültig. Bei Buch-Rückgabe erlöschen Ihre Rechte an
der Online-Nutzung. Das Zöller Print-Online-Paket bietet viele Vorteile: Treten
Gesetze die in der Printversion noch als Ausblick eingearbeitet wurden in Kraft bleibt die
Online-Version am Puls der Zeit. Wichtige Gesetzesänderungen und neue Entscheidungen werden
zeitnah im Zöller online kommentiert. Beispiel Umsetzung der Verbandsklagenrichtlinie (VRUG
VDuG): Die §§ 606-614 ZPO werden aufgehoben Abhilfeklage und Musterfeststellungsklage neu im
VDuG geregelt. Das VDuG das mit der Drucklegung am 13.10.2023 in Kraft getreten ist wird
umfassend und zeitnah mit dem Erscheinen des Print-Zöller in der jedem Käufer zugänglichen
Online-Version des Zöller kommentiert ein informativer Überblick schon jetzt im Print-Zöller
anstelle der §§ 606 ff ZPO gegeben. Und wie vom Zöller nicht anders zu erwarten sind alle
anderen einschlägigen Änderungen durch das VRUG schon an Ort und Stelle im Print-Zöller
kommentiert. Hier noch ein paar Highlight-Themen: Einsatz von
Videokonferenztechnik in der Zivilgerichtsbarkeit Maßnahmen zur Stärkung des Justizstandortes
Deutschland Durchführung der EU-Verordnungen zu grenzüberschreitenden Zustellungen und
Beweisaufnahmen Und immer noch: Ausbau des elektronischen Rechtsverkehrs mit den Gerichten.