Recht wird gesprochen. Es gilt das Prinzip der Mündlichkeit. Die Rechtsprechung operiert indes
auch mit Medien die nicht der Stimme zugehören. Eine Fotografie zu Beweiszwecken oder eine
Kamera zur Übertragung einer Gerichtsverhandlung zählen ebenfalls zu den Medien der
Rechtsprechung. Weit davon entfernt bloße Hilfsmittel der Wahrheitsfindung zu sein greifen
sie in das Verfahren ein. Und dort wo unter der Macht technischer Medien die justitiellen
Formen verwildern wird das Gericht zum Tribunal.