Die Geschäftsberichte der Großbanken enthalten oftmals an die Allgemeinheit gerichtete
Patronatserklärungen. So heißt es etwa im Geschäftsbericht der Deutschen Bank AG: Die Deutsche
Bank trägt für die nachfolgenden Kreditinstitute und ihr nahestehenden Gesellschaften
abgesehen vom Fall des politischen Risikos dafür Sorge daß sie ihre vertraglichen
Verbindlichkeiten erfüllen können. Patronatserklärungen dieser Art werfen eine Reihe bislang
noch nicht abschließend geklärter Rechtsfragen auf. Im Zentrum der Untersuchung steht die
vertragsrechtliche Qualifizierung der Patronatserklärung ad incertas personas. Darüber hinaus
werden aufsichts- und bilanzrechtliche Fragen erörtert.