Gegenstand der Arbeit ist das Benutzungsverhältnis zu den kommunalen öffentlichen Einrichtungen
gegliedert nach den einzelnen Aspekten der Benutzung öffentlicher Einrichtungen. Behandelt
werden die Schaffung öffentlicher Einrichtungen die Zulassung zur Benutzung die Benutzung und
ihre rechtliche Ordnung im engeren Sinne. Dabei werden jeweils die Regelungsbereiche des
Kommunalrechts des Anstaltsrechts und des Sachenrechts dargestellt und ihre internen
Verknüpfungen und Abhängigkeiten aufgezeigt. Hier erweist sich das Kommunalrecht als die
dominierende Rechtsmaterie.