Jedesmal wenn ein Mensch stirbt stirbt gleichzeitig ein Kind ein Heranwachsender ein junger
Mensch und jeder beweint den der ihm lieb war (Simone de Beauvoir). Der Umgang mit dem Tod
ist eine der schwierigsten Aufgaben. Dies wird auch in der Diskussion über die Zulässigkeit von
Sterbehilfe - insbesondere bei Neugeborenen - immer wieder deutlich. Bei dieser sogenannten
Früheuthanasie besteht die eigentliche Problematik vor allem in der Frage nach einer ärztlichen
Verpflichtung geistig oder körperlich schwerstbehinderte Neugeborene oder extrem schwache
Frühgeburten in jedem Fall einer medizinischen Behandlung zu unterziehen. Wer trifft diese
Entscheidung und ab welchem Zeitpunkt ist eine sichere Diagnose möglich? Gelten für Neugeborene
die gleichen Grundsätze wie für Erwachsene? Mit diesen und anderen Fragen beschäftigt sich
diese Arbeit und versucht Lösungsansätze aus rechtlicher und ethischer Sicht zu finden.