Am 01.01.2002 ist das Gesetz zur Reform des Zivilprozesses in Kraft getreten und hat
grundlegende Änderungen der Zivilprozessordnung herbeigeführt. Mit der Reform sollte der
Zivilprozess bürgernäher effizienter und transparenter werden. Um dieses Ziel zu erreichen
wurde das Rechtsmittelrecht stark verändert. Gleichzeitig sollte die erste Instanz durch eine
Erweiterung richterlicher Hinweispflichten und die Einführung einer obligatorischen
Güteverhandlung gestärkt werden. Diese Arbeit geht der Frage nach ob eine nachhaltige Stärkung
der ersten Instanz eingetreten ist: Sind die Pflichten des Gerichts im Bereich der materiellen
Prozessleitung tatsächlich erweitert worden und wie effektiv ist die neue Güteverhandlung?