Die Vereinten Nationen beruhen gemäß Art. 2 I UN-Charta auf dem Prinzip der souveränen
Gleichheit aller ihrer Mitglieder. Im Sicherheitsrat ist dieses Prinzip durchbrochen. So ist
die Mitgliederzahl im Sicherheitsrat auf 15 begrenzt wovon zehn nichtständige und fünf
ständige Mitglieder sind. Letztere sind aufgrund ihrer zeitlich unbegrenzten Anwesenheit und
durch das so genannte Veto bei Abstimmungen im Sicherheitsrat privilegiert. Diese Arbeit
untersucht die Hintergründe und Auswirkungen der Sonderstellung der ständigen Mitglieder. Der
ständige Sitz ist seit der Gründung der Vereinten Nationen das Thema heftiger Kontroversen. Vor
diesem Hintergrund werden die anhaltenden Reformbestrebungen dargestellt. Schließlich wird die
Vereinbarkeit der Privilegierung mit dem Völkerrecht analysiert.