Die Europäische Union hat sich aufgrund primärrechtlicher Erweiterungen aber auch mit der
Verabschiedung einer eigenen Grundrechtecharta über eine reine Wirtschaftsunion hinaus zu einem
politischen Verbund entwickelt. Mit Inkrafttreten des Vertrags von Lissabon der die
Europäische Integration vorantreiben möchte und die Grundrechtecharta zu verbindlich geltendem
Recht erklärt wird diese Entwicklung weiter voranschreiten. In diesem Kontext beschäftigt sich
die Arbeit mit der Frage ob die europäische Behandlungsweise des Rundfunks diesen veränderten
Strukturen der Europäischen Union gerecht wird. Es wird untersucht welche Funktionen der
Rundfunk - und dabei entsprechend der dualen Ausgestaltung in den Mitgliedstaaten vorwiegend
der öffentlich-rechtliche Rundfunk - in Europa einnimmt und welche er einnehmen sollte. Hierzu
werden die dualen Rundfunkordnungen in Deutschland sowie in sämtlichen weiteren Mitgliedstaaten
der Europäischen Union analysiert. Es werden einzelne rundfunkbezogene Rechtsakte und
rundfunkpolitische Aktivitäten auf europäischer Ebene aufgegriffen und darauf überprüft ob sie
den Anforderungen einer pluralen Rundfunkordnung gerecht werden. Aus den mitgliedstaatlichen
Verfassungen sowie aus der Rechtsprechung des EGMR und des EuGH zur Meinungsfreiheit gemäß Art.
10 EMRK und der Ausgestaltung des Art. 11 Abs. 2 Grundrechtecharta werden Rückschlüsse gezogen
für ein europäisches Verständnis der Meinungs- und Medienfreiheit. Die Ergebnisse der
Untersuchungen führen zu dem Vorschlag auf europäischer Ebene zumindest die Rahmenbedingungen
einer von Pluralismus gekennzeichneten dualen Rundfunkordnung - z.B. durch Ausgestaltung eines
eigenen Rundfunkartikels - festzuschreiben.