Das Institut der Verdachtskündigung wird trotz früher Anerkennung in Rechtsprechung und
Literatur seit jeher kritisch betrachtet. Die Arbeit setzt sich mit der Entwicklung der
Verdachtskündigung im Spiegel der Rechtsprechung vor allem des BAG auseinander stellt den dort
entwickelten Grundsätzen die reichhaltig und nachdrücklich geäußerte Kritik gegenüber und
entwickelt einen eigenen rechtlichen Ansatz zur Begründung dieses Rechtsinstituts. Neben der
Zulässigkeit der Verdachtskündigung steht eine Auseinandersetzung mit zahlreichen
Problemstellungen bei der Anwendung der Verdachtskündigung im Fokus der Untersuchungen. Einen
dritten Schwerpunkt bildet die Auseinandersetzung mit den Gegenrechten eines unschuldigen
Arbeitnehmers.