Diese Untersuchung beleuchtet die Kooperationspflichten der Insolvenzverwalter bei europäischen
Insolvenzsachverhalten. Aus den Regelungen der Europäischen Insolvenzverordnung werden dabei
sowohl allgemeine Handlungsprinzipien als auch konkrete Einzelpflichten abgeleitet. Die Arbeit
gelangt zu dem Ergebnis daß durch Kooperation eine effiziente Verwaltung gewährleistet
Mehrwert für die Verfahrensbeteiligten geschaffen und dennoch die besonderen Interessen der
Gläubiger in den Sekundärinsolvenzverfahren gewahrt werden können. Abschließend widmet sich die
Arbeit einer möglichen Kooperation der Insolvenzgerichte.