Das Insiderstrafrecht zielt darauf ab eine vergleichbare Informationsversorgung der Anleger
auf dem Wertpapiermarkt herzustellen. Insbesondere stellt sich bei An- und Verkäufen von
Unternehmensbeteiligungen die Frage inwieweit der rege Informationsaustausch zwischen Käufer
und Verkäufer über das Zielunternehmen unter das strafbewehrte Insiderhandelsverbot fallen. Die
Arbeit befasst sich speziell mit den strafrechtlichen Grundlagen des Insiderhandelsverbots
dessen EG-rechtlichen Vorgaben sowie mit dem Problem inwieweit der Informationsaustausch bei
Unternehmenstransaktionen mit dem Insiderrecht vereinbar ist.