Der Bundesgerichtshof hat in seiner Leitentscheidung vom 29.01.2001 - II ZR 331 00 BGHZ 146
341 - Aussagen zur Rechts- und Parteifähigkeit der (Außen-)Gesellschaft bürgerlichen Rechts
getroffen. Die Entscheidung stützt sich zum einen darauf dass die gesetzliche Regelung bewusst
unvollständig unterblieben ist. Zum anderen wird die Praktikabilität dieser Entscheidung
betont. Mit dieser Weichenstellung sollen die praktischen Probleme im Umgang mit
Gesellschafterwechsel oder einer identitätswahrenden Umwandlung bewältigt werden. Ob dem
Ergebnis der Entscheidung der Annahme der Parteifähigkeit der Gesellschaft bürgerlichen Rechts
mit den gesetzlichen Regelungen der Zivilprozessordnung vereinbar ist oder ob sich dadurch
unüberwindbare Brüche ergeben und sich neue Probleme ergeben wird in dieser Arbeit näher
beleuchtet.