Die Untersuchung setzt sich mit den Gesetzen zur Eingetragenen Lebenspartnerschaft sowie zum
Pacte civil de Solidarité abgekürzt PACS auseinander wobei der Schwerpunkt auf den
vermögensrechtlichen Wirkungen sowie ihrem Verhältnis zu den jeweiligen eherechtlichen
Parallelbestimmungen liegt. Die Initiatoren der Partnerschaftsgesetze verkündeten zu Beginn der
jeweiligen Gesetzgebungsverfahren dass man keineswegs die Einrichtung einer Ehe für
gleichgeschlechtliche Partner plane - dies im Bewusstsein dass die Öffnung der Ehe das
erklärte Ziel von Homosexuellenverbänden war. So ist vor allem folgende Frage von Interesse:
Welche Wege gingen die Gesetzgeber in Frankreich und in Deutschland um ein eheähnliches
Rechtsinstitut zu schaffen und dabei den Eindruck zu vermeiden dass dieses Partnerinstitut in
Konkurrenz zur Ehe steht?