Die Arbeit befasst sich mit der Untersuchung des Zusammenwirkens der Bereiche des humanitären
Völkerrechts und der Menschenrechte bezogen auf sogenannte targeted killings also gezielten
Tötungen von Mitgliedern nichtstaatlicher Kampfverbände durch einen Staat. Das targeted killing
berührt einerseits das Recht auf Leben im Bereich der Menschenrechte und andererseits die
Regeln zum Einsatz tödlicher Gewalt im humanitären Völkerrecht. Deshalb stellt es auch eine
Schnittstelle der beiden Rechtsgebiete dar deren Zusammenspiel noch immer nicht endgültig
geklärt ist. Hieran werden die Probleme der rechtlichen Einordnung von Maßnahmen der
internationalen Terrorismusbekämpfung in den Rahmen des Völkerrechts aufgezeigt. Können
gezielte Tötungen von Mitgliedern internationaler terroristischer Organisationen durch einen
Staat als legale Angriffsmittel nach dem Recht der bewaffneten Konflikte gelten? Oder sollten
doch nur polizei- oder strafrechtliche Methoden und keine militärische Gewalt angewandt werden?
Am Beispiel des targeted killing soll geklärt werden ob das bisherige System von
Menschenrechten und humanitärem Völkerrecht dem internationalen Terrorismus und seiner
Bekämpfung Grenzen aufweisen kann ohne die Effektivität der Bekämpfung gravierend zu
behindern.