Bereits im Jahre 1949 verabschiedete die International Labour Organisation (ILO) das
Übereinkommen Nr. 94 welches vorschreibt dass die öffentliche Hand bei Vergabe eines Auftrags
vom bietenden Unternehmer die Einhaltung von Sozialstandards zu verlangen hat. Der Unternehmer
muss sich verpflichten seinen Mitarbeitern bei Auftragsausführung adäquate Arbeitsbedingungen
zu gewährleisten. Deutschland hat das Übereinkommen Nr. 94 bisher nicht ratifiziert. Die
Untersuchung geht der Frage nach ob eine Umsetzung des Übereinkommens im Hinblick auf
verfassungs- und unionsrechtliche Vorgaben noch möglich ist. Dies wird auch anhand sogenannter
Tariftreuegesetze überprüft die auf Landesebene zum Teil bestehen und bereits dem BVerfG und
dem EuGH zur Prüfung vorlagen.