Die Inanspruchnahme der unionsrechtlich garantierten Mobilität für Kapitalgesellschaften hängt
entscheidend von den gesellschafts- und steuerrechtlichen Rahmenbedingungen eines
Grenzübertritts ab. Im Hinblick auf die Sitzverlegung wurden die entsprechenden Regelungen in
der Bundesrepublik Deutschland sowohl durch das MoMiG als auch das SEStEG geändert. Die Arbeit
betrachtet zunächst die gesellschafts- und steuerrechtlichen Folgen des Zu- und Wegzugs einer
Kapitalgesellschaft vor dem Hintergrund der Rechtslage vor und nach den genannten
Gesetzesänderungen. Nach einer Analyse des unionsrechtlichen Einflusses in diesen Bereichen
schließt die Arbeit mit einem Regelungsvorschlag zur konsequenten Sicherung der Besteuerung
stiller Reserven anlässlich des Wegzugs einer Kapitalgesellschaft.