Die Europäische Union stellt längst nicht mehr eine Institution dar die allein auf die
Entwicklung eines wirtschaftlichen Freiheitsbereichs ausgerichtet ist. Binnenmarkt und freier
Warenverkehr einst Kernelemente des europäischen Strebens rücken mehr und mehr in den
Hintergrund. Die Union wird zunehmend regulierend aktiv. Aus dieser neuen Identität der Union
erwächst ein noch nicht abschließend definierter Problemkreis. Die ursprünglichen
Freiheitsrechte der Wirtschaftsteilnehmer sind zahlreichen Beschränkungen ausgesetzt.
Allerdings setzt das Primäre Unionsrecht diesem regulierenden Handeln der Union Grenzen. Diese
Grenzen aufzuzeigen und darzustellen ist Gegenstand dieser Untersuchung.