Das Dokument behandelt die auf der Ebene der Europäischen Union neuartige Norm Artikel 42
Absatz 7 des Vertrags über die Europäische Union in der Fassung von Lissabon. Mit jener Norm
verpflichten sich die EU-Mitgliedstaaten einander Beistand zu leisten wenn mindestens einer
von ihnen von einem bewaffneten Angriff betroffen wird. Die Norm nimmt ausdrücklich Bezug auf
Artikel 51 der Satzung der Vereinten Nationen und steht teleologisch wie historisch in engem
Bezug zu den Vereinbarungen über kollektive Verteidigung im Nordatlantikvertrag und im Vertrag
über die Westeuropäische Union. Der Band untersucht den Tatbestand und die Rechtsfolgen des
Artikels sowie seine Auswirkungen auf die völkerrechtliche wie auf die verfassungsrechtliche
Ebene und seine Konkurrenzen. Insbesondere waren die Auswirkungen der immanenten Vorbehalte auf
die Union und auf die Mitgliedstaaten zu betrachten die ihrerseits teils völkerrechtlich
teils verfassungsrechtlich induziert sind und allesamt mit der besonderen Konstitution des
Politikbereichs ESVP zusammenhängen. Im Ergebnis wird der Tatbestand im Lichte des Völkerrechts
auszulegen sein und die Rechtsfolge eine verbindliche Beistandspflicht mit einigen Ausnahmen
für den militärischen Bereich konstituieren.