Angesichts von strukturellen Veränderungen in der heutigen Arbeitswelt haben vor allem
psychische Belastungsfaktoren zugenommen während die bisherigen Belastungsfaktoren
unvermindert fortbestehen. Die Forderung nach einer angemessenen Pausengestaltung zur
Gewährleistung einer menschengerechten Gestaltung der Arbeit hat deshalb nach wie vor nicht an
Bedeutung verloren. Es werden deshalb zunächst die europäischen Vorgaben zur Pausengestaltung
untersucht. Da die im Weiteren dargestellten nationalen gesetzlichen Anforderungen den
Mindeststandards der Arbeitszeit- und Arbeitsschutzrahmenrichtlinie nicht entsprechen ist eine
richtlinienkonforme Auslegung des gesamten nationalen Rechts anzustellen. Im Folgenden werden
die Möglichkeiten der Rechtsdurchsetzung durch die Arbeitsschutzbehörden sowie die
Individualrechte der Beschäftigten beleuchtet. Abgerundet wird die Untersuchung durch eine
nähere und eingehende Betrachtung der Beteiligungsrechte des Betriebsrates.