Sicherungsgrundschulden sind frei auf Dritte übertragbar. Im Falle eines gutgläubigen
einredefreien Erwerbs droht betroffenen Schuldnern die Vollstreckung trotz redlicher
Ratenzahlung. Die Arbeit analysiert die Problematik nach alter und neuer Rechtslage mit dem
Ziel Schutzlücken zu minimieren.