Der Spruch der betriebsverfassungsrechtlichen Einigungsstelle ersetzt die Einigung der
Betriebsparteien. Die Autorin zeigt das Schadenspotential von Einigungsstellenverfahren auf und
stellt die Haftung der Mitglieder aufgrund eines betriebsverfassungsrechtlichen
Rechtsverhältnisses dar. Dabei stellt sie die Frage nach Haftungsprivilegierungen.