Die Autorin befasst sich mit der deliktischen Außenhaftung der Leitungsorgane in der
Kapitalgesellschaft. Im Mittelpunkt steht die Frage inwieweit Geschäftsleiter gegenüber
Dritten haften wenn sie anlässlich ihrer organschaftlichen Tätigkeit eine unerlaubte Handlung
im Sinne der 823 ff. BGB begehen.