Das Recht der Alternativmedizin ist von gegensätzlichen Interessen und Weltanschauungen geprägt
und lässt eine einheitliche Linie nur schwer erkennen. Insbesondere die Frage unter welchen
Voraussetzungen nicht wissenschaftlich anerkannte Behandlungsmethoden auf Kosten der
(gesetzlichen wie privaten) Krankenversicherungen zu erbringen sind wird durch das Gesetz
selbst höchst widersprüchlich beantwortet. Hierbei haben die sogenannten besonderen
Therapierichtungen ¿ insbesondere Homöopathie anthroposophische Medizin und Phytotherapie ¿ im
SGB V eine in ihrer Tragweite höchst umstrittene gesetzliche Sonderstellung erfahren. Dieses
Buch zeigt auf dass schon aus verfassungsrechtlichen Gründen die jeweiligen Methoden letztlich
stets objektiv und ideologiefrei zu betrachten sind.