Die Arbeit ordnet die wichtigsten Anlagen in die BauNVO ein (z.B. Ferienwohnungen
Wochenendhäuser Boardinghouse) und berücksichtigt auch die Neuregelung des 13a BAUNVO. Sie
stellt Steuerungsmöglichkeiten über einen B-Plan und die Zulässigkeit nach 34 und 35 BauGB dar.
Die Fremdenverkehrssatzung nach 22 BauGB wird im Einzelnen beleuchtet.