Das Anfechtungsrecht des Aktionärs dient sowohl dem individuellen Rechtsschutz als auch der
öffentlichen Rechtmäßigkeitskontrolle. Es ist als ein Kontrollrecht in Form der
Prozessführungsbefugnis anzusehen. Das Aktionär-Anleger-Konzept und die Abschaffung des
Anfechtungsrechts sind angesichts des Rechtsschutzes und -vergleichs nicht überzeugend.