Studienarbeit aus dem Jahr 2004 im Fachbereich Jura - Steuerrecht Note: 1 0 Fachhochschule
Trier - Hochschule für Wirtschaft Technik und Gestaltung Sprache: Deutsch Abstract:
EinleitungIn dem zu beurteilenden Fall ist die AB- GmbH Komplementärin der AB- KG. Es liegt
also eine Personenhandelsgesellschaft in Form einer GmbH & Co. KG vor. Die GmbH ist mit 0% an
der KG beteiligt wobei die Anteile an der GmbH von den Kommanditisten A und B gehalten werden.
Im vorliegenden Fall erhält die GmbH von der KG eine feste Haftungsvergütung in Höhe von 10.000
EUR und eine Vergütung in Höhe von 20.000 EUR für die Geschäftsführung. Die betreffenden
Beträge werden jeweils in der Handelsbilanz als Aufwand gebucht. Nachfolgend sollen nun die
umsatzsteuerlichen Folgen für die GmbH & Co. KG beurteilt werden. Für den Fall dass eine
Umsatzsteuerpflicht vorliegt werden zum Schluss Möglichkeiten geprüft mit denen eine
Umsatzsteuerpflicht vermieden werden kann.Voraussetzungen für eine UmsatzsteuerpflichtDer
Umsatzsteuer unterliegen bestimmte im Umsatzsteuergesetz genau beschriebene Umsätze. Diese
Umsätze sind in 1 UStG geregelt. Diese in 1 UStG geregelten Umsätze sind steuerpflichtig wenn
die Tatbestandsmerkmale der in 1 Abs. 1 Nr. 1 4 und 5 UStG genannten Alternativen vorliegen
und wenn keine Befreiungstatbestände gemäß 4 5 UStG einschlägig sind.Umsatzsteuerpflicht
bezüglich der GeschäftsführungsleistungIm vorliegenden Sachverhalt könnte es sich bei der
Geschäftsführungsleistung um einen steuerbaren Umsatz i.S.d. 1 Abs. 1 Nr. 1 UStG handeln. Das
UStG erfasst in 1 Abs. 1 Nr. 1 Lieferungen und sonstige Leistungen die ein Unternehmer im
Inland gegen Entgelt im Rahmen seines Unternehmens ausführt. Damit eine Umsatzsteuerpflicht
nach 1 Abs. 1 Nr. 1 UStG vorliegt müssten die Voraussetzungen dieser Norm erfüllt sein.