Die Betriebsstätte stellt im internationalen Steuerrecht einen besonderen Anknüpfungspunkt für
das Besteuerungsrecht dar. Trotz fehlender Rechtspersönlichkeit rechtfertigt die Erfüllung des
Betriebsstättentatbestandes ein Besteuerungsrecht für den jeweiligen Betriebsstättenstaat. In
welcher Höhe das Besteuerungsrecht besteht wird durch die anzuwendende
Gewinnabgrenzungsmethode bestimmt. Erst durch Überarbeitung des OECD-Musterabkommens 2010
besteht der Fokus auf Anwendung einer einzigen Gewinnabgrenzungsmethode. Das deutsche
Steuerrecht hat sich diesem OECD-Ansatz (sog. AOA) angeschlossen. Ausgehend von dieser
Neuausrichtung in der Betriebsstättengewinnabgrenzung untersucht Aurelia Froitzheim die
Umsetzung des neuen Gewinnabgrenzungskonzeptes. Dafür betrachtet sie die Regelungen der OECD
und des nationalen Gesetzgebers jeweils getrennt voneinander um abschließend das
Zusammenwirken beider Regelungsbereiche würdigen zu können. Das vorliegende Werk richtet sich
an Dozenten und Studenten der Betriebswirtschaftslehre und der Rechtswissenschaft mit
Schwerpunkten Betriebswirtschaftliche Steuerlehre Steuerrecht und Wirtschaftsprüfung aber
auch an Steuerberater Wirtschaftsprüfer sowie Mitarbeiter von Steuer- und Finanzabteilungen.