Die Entwicklung des ärztlichen Werberechts geht weiter: Nachdem das Bundsverfassungsgericht
auch in den Jahren 2001 und 2002 maßgebliche Entscheidungen gefällt hat zog der Deutsche
Ärztetag jetzt endgültig nach. Viele Restriktionen wurden aufgehoben das ärztliche Werberecht
vereinfacht und generalisiert. Die Entwicklungen im ärztlichen Bereich zeigen jedoch auch neue
Grenzen des Werberechts auf insbesondere im Bereich der Schönheitsmedizin. Die Neuauflage
enthält die aktuellen Entscheidungen des Bundesverfassungsgerichts sowie der Instanzgerichte
erläutert die Neuregelungen der Musterberufsordnung und befasst sich erstmalig mit der
Zulässigkeit der Werbung für Schönheitseingriffe.